Randnotiz: Immunantwort durch Videos
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1557
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AKTUELL Bundesarbeitsgericht Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden Arne Hillienhof Die Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit von Arbeitnehmern systematisch zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Az. : 1 ABR 22/21). Wie eine Sprecherin erläuterte, bedeutet „systematisch“ dabei nicht zwingend, dass die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden müsse. Wichtig sei, dass die Arbeitszeiterfassung verlässlich und überprüfbar sei und die Regelungen des Europäischen Gerichtshofs eingehalten würden. Der Sprecherin zufolge ist es die erste Entscheid…