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Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden

Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 38 · S. 1557

Dokument
359100
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 38 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1557
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

AKTUELL Bundesarbeitsgericht Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden Arne Hillienhof Die Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit von Arbeitnehmern systematisch zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Az. : 1 ABR 22/21). Wie eine Sprecherin erläuterte, bedeutet „systematisch“ dabei nicht zwingend, dass die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden müsse. Wichtig sei, dass die Arbeitszeiterfassung verlässlich und überprüfbar sei und die Regelungen des Europäischen Gerichtshofs eingehalten würden. Der Sprecherin zufolge ist es die erste Entscheid…

Schlagworte

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