Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 608. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG handlungstag nicht neben den Gebührenord-Mitteilungen rechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 01613 ist im BeDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V bes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2022 vor dem Hintergrund der Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie durch den G-BA 3. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01613 in gefasst. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Bewertungsanpassung der Gebührenordnungsposition 01611 für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation. Zudem wurde in den Abschnitt 1. 6 EBM eine neue Gebührenordnung…