Studie: Jeder Zehnte arbeitet suchthaft
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
dem Willen des Gesetzgebers nicht für Altverträge gilt. Das BSG hat diese Frage explizit offengelassen. K URZ NOTIERT Verschiedene Formen der Vertretung In der ambulanten Versorgung gibt es verschiedene Formen der Vertretung. So kann sich ein Vertragsarzt in seiner Praxis von einem anderen Arzt vertreten lassen (§ 32 Ärzte-ZV). Von einer „kollegialen Vertretung“ spricht man nach § 20 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ärzte) dann, wenn ein anderer Arzt in seiner eigenen Praxis die Patienten des abwesenden Arztes „vertretungsweise“ behandelt. Keine Vertretung im vorgenannten Sinne liegt hingegen vor, wenn es…