Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 35 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER tigten Reagenzzubereitungen (z. B. Latexteste) sind nicht nach den Gebührenordnungspositionen 32585 32584 bis 32641 berechnungsfähig. Der Höchstwert für die Untersuchungen nach den Gebührenordnungspositionen 32569 bis 32571, 32585 32584 bis 32641, 32642 und 32660 bis 32664 beträgt 66, 30 EURO. werden. Die Facharztbezeichnung richtet sich nach der Hinweis: Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten die Beschlüsse beanstanden. (2) Für die ambulante Erbringung der HF-Ablation ist die Genehmigung nach der Qualitätssicherung…