Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 6. Sitzung am 4. Juli 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 31 · S. 1375 bis 1377
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 01413 im Zusammenhang mit der Versorgung ge-Mitteilungen (KSVPsych-RL) ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu doIn seiner 6. Sitzung am 4. Juli 2022 hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Be (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 gefasst. Mit diesem Beschluss werden Regelungen für die Umsetzung der KSV-Psych-Richtlinie gefasst. auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses kumentieren. 6. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 37550 in Bekanntmachungen 01450 im A…