Recht: Wann aus Rufbereitschaft Bereitschaftsdienst wird
Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
RECHT Wann aus Rufbereitschaft Bereitschaftsdienst wird Allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen entscheidet darüber, ob es vergütungsrechtlich um Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst geht. Das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung spielt bei dieser Unterscheidung keine Rolle. E in Dauerbrenner im Krankenhaus: Der Krankenhausträger ordnet einen Hintergrunddienst als Rufbereitschaft an. innerhalb derer er die Arbeit im Klinikum aufnehmen sollte. Tat-Doch dieser stellt sich aufgrund des Arbeitsanfalls tatsächsächlich hatte der Oberarzt während des Hintergrunddiensts solich…