Marburger Bund fordert „Ende des Bürokratie-Irrsinns“
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
vergütungsrechtlich eine Anordnung von Bereitschaftsdienst vor, wenn die Zeitvorgabe so knapp bemessen ist, dass der Oberarzt räumlich eingeschränkt ist wie bei einem Bereitschaftsdienst. K URZ NOTIERT Die konkrete Grenze im Einzelfall bis zur Arbeitsaufnahme am Patienten beträgt nach der Rechtsprechung 20 bis 30 Minuten. Marburger Bund fordert Dazu gehört auch die Zeit für das Anlegen von Arbeitskleidung. Entscheidend für die Frage, ob es vergütungsrechtlich um Be- „Ende des Bürokratie-Irrsinns“ reitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im Sinne des Tarifvertrages geht, ist danach nicht das Ausmaß der anfallenden…