CareLit Fachartikel

Pflegebedürftige können Ansprüche auf teilstationäre Pflege nicht ausschöpfen Oft fehlen bis zu 800 DM im Monat

Nakielski, H.; Gennrich, R. · Pro Alter, Köln · 1995 · Heft 12 · S. 26 bis 27

Dokument
35944
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
Nakielski, H.; Gennrich, R.
Ausgabe
Heft 12 / 1995
Jahrgang 28
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 1995-12-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

In mehreren Bundesländern bekommen Pflegebedürftige, die in teilstationären Tagesoder Nachtpflegeeinrichtungen versorgt werden, von den Pflegekassen erheblich weniger als das Gesetz vorsieht. Das bestimmen Übergangsvereinbarungen, die die Kassen mit den Vereinigunen der Pflegeheim-Träger ausgehandelt haben. Mit den in mehreren Bundesländern abgeschlossenen Übergangsregelungen werden den Pflegebedürftigen Kostenanteile aufgebürdet, die sie nach dem Gesetz gar nicht zahlen müßten.

Schlagworte

ARBEITSWESEN VERSICHERUNGSWESEN PFLEGEVERSICHERUNG SELBSTBETEILIGUNG TEILSTATIONAER Pro Alter Köln