CareLit Fachartikel
Pflegebedürftige können Ansprüche auf teilstationäre Pflege nicht ausschöpfen Oft fehlen bis zu 800 DM im Monat
Nakielski, H.; Gennrich, R. · Pro Alter, Köln · 1995 · Heft 12 · S. 26 bis 27
Dokument
35944
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In mehreren Bundesländern bekommen Pflegebedürftige, die in teilstationären Tagesoder Nachtpflegeeinrichtungen versorgt werden, von den Pflegekassen erheblich weniger als das Gesetz vorsieht. Das bestimmen Übergangsvereinbarungen, die die Kassen mit den Vereinigunen der Pflegeheim-Träger ausgehandelt haben. Mit den in mehreren Bundesländern abgeschlossenen Übergangsregelungen werden den Pflegebedürftigen Kostenanteile aufgebürdet, die sie nach dem Gesetz gar nicht zahlen müßten.
Schlagworte
ARBEITSWESEN
VERSICHERUNGSWESEN
PFLEGEVERSICHERUNG
SELBSTBETEILIGUNG
TEILSTATIONAER
Pro Alter
Köln