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Änderungen der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V (Anlage 31b zum BMV-Ä)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 29 · S. 1325

Dokument
359461
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 29 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1325
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER b) In Absatz 3 wird in der Tabelle in der Spalte „Bezeichnung der Pauschale“ das Wort „stationärem“ durch das Wort „stationäres“ ersetzt und in der Spalte „die Höhe der Pauschale“ wird die Angabe „595, 00 €“ durch die Angabe „677, 50 €“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin – einerseits ersetzt. – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R. , Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes: 10. Anlage 8 wird wie folgt geändert: a) In § 2 Absatz 1 wird in der Tabelle in der Spalte „Höhe der Pauschale“ das Wort „Euro“ durch das Ze…

Schlagworte

Videosprechstunde technische Verfahren Pauschale Datenschutz Vertraulichkeit Integrität Kassenärztliche Bundesvereinigung GKV-Spitzenverband Telemedicine Health Services Accessibility Confidentiality Data Protection Health Care Reform Medical Informatics Deutsches Ärzteblatt