Änderungen der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V (Anlage 31b zum BMV-Ä)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 29 · S. 1325
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER b) In Absatz 3 wird in der Tabelle in der Spalte „Bezeichnung der Pauschale“ das Wort „stationärem“ durch das Wort „stationäres“ ersetzt und in der Spalte „die Höhe der Pauschale“ wird die Angabe „595, 00 €“ durch die Angabe „677, 50 €“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin – einerseits ersetzt. – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R. , Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes: 10. Anlage 8 wird wie folgt geändert: a) In § 2 Absatz 1 wird in der Tabelle in der Spalte „Höhe der Pauschale“ das Wort „Euro“ durch das Ze…