Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 80. Sitzung am 17. Juni 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 29 · S. 1329 bis 1331
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Protokollnotizen: 1. Der ergänzte Bewertungsausschuss prüft nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten vier Quartale nach Einführung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab die Entwicklung der im organisierten Not(-fall)dienst abgerechneten Notfallpauschalen 01210 und 01212, bei denen im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rah-Verfahrensordnung men einer Videosprechstunde erfolgte sowie die hiermit im Zusammenhang stehende Abrechnung der Gebührenordnungspositionen 01444 und 01450. Weiter prüft der ergänzte Bewertungsausschuss, ob aufgrund der Auswirkungen der Nichtan…