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Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 80. Sitzung am 17. Juni 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 29 · S. 1329 bis 1331

Dokument
359468
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 29 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
1329 bis 1331
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Protokollnotizen: 1. Der ergänzte Bewertungsausschuss prüft nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten vier Quartale nach Einführung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab die Entwicklung der im organisierten Not(-fall)dienst abgerechneten Notfallpauschalen 01210 und 01212, bei denen im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rah-Verfahrensordnung men einer Videosprechstunde erfolgte sowie die hiermit im Zusammenhang stehende Abrechnung der Gebührenordnungspositionen 01444 und 01450. Weiter prüft der ergänzte Bewertungsausschuss, ob aufgrund der Auswirkungen der Nichtan…

Schlagworte

Bewertungsausschuss Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM telemedizinische Leistungen Notdienst Gebührenordnungspositionen Arzt-Patienten-Kontakt Videosprechstunde Abschläge Pauschalen Health Care Reform Telemedicine Emergency Medical Services Medical Fees Physician-Patient Relations Health Policy