Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Dimethylfumarat
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 26 · S. 1217
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 01952 Zuschlag im Zusammenhang mit zu den Gebührenordnungspositionen 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch Obligater Leistungsinhalt – Dauer mindestens 10 Minuten, Fakultativer Leistungsinhalt – Beratung und Instruktion der Bezugsper-Beschluss son(en), höchstens viermal im Behandlungsfall je vollendete 10 Minuten Die Gebührenordnungsposition 01952 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Die Gebührenordnungsposition 01952 ist am Behandlungstag nicht neben der Gebührenordnungsposition 01960 berechnu…