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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AKTUELL COVID-19 Anspruch auf Antikörperprophylaxe neu geregelt Die Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung ist für bestimmte Gruppen künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf diese Reprophylaxe soll gelung in der „Dritten Verordnung Patienten nutzen, Foto: picture alliance/EPA LUONG THAI LINH zur Änderung der SARS-CoV-2- Ärzneimittelversorgungsverordnung“ wies die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Die Präexpositionsprophylaxe soll nicht als Ersatz für eine Coronaimpfung erfolgen. Ärzte sollten sie vielmehr Patienten anbieten, die du…