CareLit Fachartikel
Schnelles Handeln ist geboten Zum Kostenübernahmerisiko bei Empfängern von Sozialhilfe
Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 12 · S. 822 bis 827
Dokument
35970
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist ein Bewohner zur Finanzierung der Heimkosten auf Sozialhilfe angewiesen, sollte der Heimträger umgehend auf eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger drängen. Verstirbt der Berechtigte beispielsweise, bevor ein Leistungsbescheid erlassen wird, geht der Leistungsanspruch in der Regel verloren. Eile und Eigeninitiative sind auch im Fall der gesetzlichen Vertretung durch einen Betreuer anzuraten. - Zwei Gerichtsurteile zur Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Schlagworte
ALTENHILFE
ALTENEINRICHTUNG
WIRTSCHAFT
GELDLEISTUNG
SOZIALHILFE
RECHTSWESEN
RECHT
URTEIL
NAMEN
HÖHE
UNTERLAGEN
LEISTUNG
PRAXIS
ALTENPFLEGE
TOD
VERTRAUEN