CareLit Fachartikel

Schnelles Handeln ist geboten Zum Kostenübernahmerisiko bei Empfängern von Sozialhilfe

Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 12 · S. 822 bis 827

Dokument
35970
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Markus, K.
Ausgabe
Heft 12 / 1995
Jahrgang 20
Seiten
822 bis 827
Erschienen: 1995-12-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Ist ein Bewohner zur Finanzierung der Heimkosten auf Sozialhilfe angewiesen, sollte der Heimträger umgehend auf eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger drängen. Verstirbt der Berechtigte beispielsweise, bevor ein Leistungsbescheid erlassen wird, geht der Leistungsanspruch in der Regel verloren. Eile und Eigeninitiative sind auch im Fall der gesetzlichen Vertretung durch einen Betreuer anzuraten. - Zwei Gerichtsurteile zur Kostenübernahme durch das Sozialamt.

Schlagworte

ALTENHILFE ALTENEINRICHTUNG WIRTSCHAFT GELDLEISTUNG SOZIALHILFE RECHTSWESEN RECHT URTEIL NAMEN HÖHE UNTERLAGEN LEISTUNG PRAXIS ALTENPFLEGE TOD VERTRAUEN