Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 594. Sitzung am 18. Mai 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 24 · S. 1109 bis 1111
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG gelung in Nummer 4 nur von Fachärzten für Frau-Mitteilungen nungspositionen 01852, 01856, 01869, 01903 und 01913 sind nicht von Fachärzten für FrauenheilDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V 1. ) Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2022 gefasst und zwei neue Gebührenordnungspositionen 01789 und 01790 in den Abschnitt 1. 7. 4 EBM für die Beratung nach Gendiagnostikgesetz zum nichtinvasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Tris…