Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 586. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 22 · S. 1059
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG – Quantitative Auswertung der Daten mittels Mitteilungen – Rotierende MIP-Projektion der Daten, – Befundung und interdisziplinäre BefundbeDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 586. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2022 gefasst und den Leistungsanspruch von Untersuchungen mittels PET/CT bei Hodgkin-Lymphomen erweitert. Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind ter https: //institut-ba. de veröffen…