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8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmana…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 21 · S. 989

Dokument
359848
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 21 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
989
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 3. Änderung der Nr. 11 der Präambel 13. 1 EBM 11. Außer den in diesem Kapitel genannten Gebührenordnungspositionen ist von Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie und Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzten die Gebührenordnungsposition 01471 berechnungsfähig. Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt können darüber hinaus die Gebührenordnungsposition 01472 berechnen. weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert. Soweit 4. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01472 in…

Schlagworte

Entlassmanagement Krankenhausbehandlung Gebührenordnungsposition digitale Gesundheitsanwendungen morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Health Services Accessibility Health Care Reform Health Policy Health Care Costs Patient Discharge Hospitalization Deutsches Ärzteblatt