8. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmana…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 21 · S. 989
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 3. Änderung der Nr. 11 der Präambel 13. 1 EBM 11. Außer den in diesem Kapitel genannten Gebührenordnungspositionen ist von Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie und Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzten die Gebührenordnungsposition 01471 berechnungsfähig. Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt können darüber hinaus die Gebührenordnungsposition 01472 berechnen. weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert. Soweit 4. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01472 in…