Wie Kliniken bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unzulässig wären das zwecklose Erheben und Speichern von Daten. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung nur dann rechtmäßig, wenn eine der in Art. 6 der DSGVO genannten Bedingungen er-K URZ NOTIERT füllt ist, der Betroffene beispielsweise in die Verarbeitung eingewilligt hat. Im Falle der Verarbeitung besonderer Kategorien, vor Wie Kliniken bis zum Jahr allem beim Verarbeiten von Gesundheitsdaten, müssten weitere Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 9 DSGVO). Zahlreiche Privilegien für Forschende Das europäische Datenschutzrecht sieht jedoch zahlreiche Privilegien für Forschungsdaten vor. So ist beispielsweise das We…