CareLit Fachartikel

Nichts bleibt wie es war Inhalt und Ziele der Pflege-Buchführungsverordnung

Bien, D.; Hartmann, K.-D. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1995 · Heft 12 · S. 432 bis 437

Dokument
35992
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Bien, D.; Hartmann, K.-D.
Ausgabe
Heft 12 / 1995
Jahrgang 26
Seiten
432 bis 437
Erschienen: 1995-12-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Viele ambulante Dienste entstanden in den zurückliegenden Jahren unter kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft und unterlagen dadurch in der Regel den Grundsätzen des kummunalen bzw. kirchlichen Haushaltsrechts und somit der kameralistischen Buchführung. Dies trifft natüchlich auch für kommunale Alten - und Pflegeheime zu, soweit sie nicht bereits in einer anderen Rechtsform geführt wurden.

Schlagworte

ARBEITSWESEN WIRTSCHAFT BETRIEBSWIRTSCHAFT FINANZIERUNG PFLEGESATZ ENTGELTSYSTEME ZIEL GESETZ Heim und Pflege Kulmbach