Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 16 · S. 737 bis 739
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG handelt. Bekanntmachungen leistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden, oder die das SelbstmaDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R. , Berlin – andererseits – vereinbaren als Anlage 3 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) die nachstehende monitorings bei Herzinsuffizienz im TMZ durch die an der Vereinbarung § 1 Abs. 3 ist erst nach Erteilung der Genehmigung durch von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs.…