CareLit Fachartikel

Müssen Krankenpflegeschüler Eingriffe in den Körper dulden?

Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1995 · Heft 12 · S. 1132 bis 1134

Dokument
36017
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 12 / 1995
Jahrgang 34
Seiten
1132 bis 1134
Erschienen: 1995-12-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

An vielen Krankenpflegeschulen werden im Rahmen des praktischen Unterrichts KrankenpflegeschülerInnen aufgefordert, Demonstrationen oder praktsiche Übungen anderer KrankenpflegeschülerInnen zu dulden. Nicht weiter diskutiert wird dabei über die Demonstrationen, die ungefährlich sind und ohne Schmerzen am Körper durchgeführt werden können. Kontrovers diskutiert wird dagegen die Frage, ob z. B. das Legen von Magensonden, intramuskuläre und subkutane Injektionen und Blutentnahmen im Rahmen des praktischen Unterrichts an der Krankenpflegeschule erlaubt sind.

Schlagworte

MENSCHENVERSUCH RECHTSWESEN RECHT KOERPERVERLETZUNG BILDUNG UND ERZIEHUNG BILDUNG BERUFSAUSBILDUNG KRANKENPFLEGEAUSBILDUNG PRAKTISCHE AUSBILDUNG KRANKENPFLEGESCHÜLER INJEKTIONEN UNTERRICHT LEHRER BERUFE ARBEIT GESUNDHEIT