CareLit Fachartikel
Gemischtes Doppel Die Pflege-Buchführungsverordnung
Mnich, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 1995 · Heft 12 · S. 894 bis 898
Dokument
36021
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesrat und Bundesregierung haben jüngst die Pflege- Buchführungsverordnung beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 1996 in Kraft. Pflegedienste, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht, sind demnach in Zukunft zur kaufmännischen doppelten Buchführung mit Jahresabschluß verpflichtet. Die Bürokratisierung der Pflege schreitet voran.
Schlagworte
ARBEITSWESEN
WIRTSCHAFT
BETRIEBSWIRTSCHAFT
RECHNUNGSWESEN
JAHRESABSCHLUSS
KOSTENRECHNUNG
BUNDESREGIERUNG
BUCHFÜHRUNG
ESSEN
CHECKLISTE
INVESTITIONEN
PFLEGEHEIME
ZEIT
INSTANDHALTUNG
HÖHE
FORTBILDUNG