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Neue Testverordnung: PCR-Test nur noch nach positivem Antigenschnelltest

Richter-Kuhlmann, E.; Maybaum, T.; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 7 · S. 259

Dokument
360588
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Richter-Kuhlmann, E.; Maybaum, T.; dpa
Ausgabe
Heft 7 / 2022
Jahrgang 54
Seiten
259
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

AKTUELL Neue Testverordnung PCR-Test nur noch nach positivem Antigenschnelltest Rüdiger Meyer Alle Menschen in Deutschland sollen nach einem positiven Coronaschnelltest weiterhin einen Aneinen sofortigen kostenfreien PCR-Test nicht mehr aus. Zunächst muss ein Antigenschnelltest erfolgen. Das geht aus der neuen Testverordnung des Bundesministeriums für zeitig erfolgt eine Priorisierung der PCR-Tests aufgrund von begrenzten Testkapazitäten. Bei Diagnose in vulnerablen Bereichen (Pflege, komme sie. Der Minister hat damit ursprüngliche Pläne korrigiert. In Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen…

Schlagworte

PCR-Test Antigenschnelltest Testverordnung Depression Sehstörung Gesundheitswesen Risikopatienten Digitalprojekte E-Health Quarantäne COVID-19 Testing Antigen Tests Vision Disorders Health Services Digital Health Deutsches Ärzteblatt