Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft – im Folgenden…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 7 · S. 299
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG kennung verpflichtend vorgesehen sind, sollen Bekanntmachungen durch die jeweils zuständige Landesärztekammer für die Förderung dieser Weiterbildung bestätigt Vereinbarung zur Förderung der nen in ihren Förder-Richtlinien weitere, fakultative Weiterbildung gemäß § 75a SGB V rung bestimmen, sofern dies nach der jeweils gelzwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband unterliegt der Voraussetzung, dass die beantragenund Deutscher Krankenhausgesellschaft – im Folgenden „Vertragspartner“ – nungsdaten. (6) Als maximale Förderdauer einer…