Rechtsreport: Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung Eine Kündigung ist nicht zulässig ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden. Geklagt hatte ein Chefarzt, dem ESBL-Keimvorfälle auf seiner Kinderstation bekannt geworden waren. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist liegen, aufgrund derer der oder dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter steile die Fortsetzung des Arbeitsveraußerordentliche Kündigung zu rechtfertigen vermag, sei ein nachhaltiger Versto…