Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 3. In § 3 werden die Wörter „31. Dezember 2021“ durch die KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Wörter „31. März 2022“ ersetzt. Bekanntmachungen 4. In den Protokollnotizen werden die Wörter „15. Dezember 2021“ durch die Wörter „15. März 2022“ ersetzt. Beschlüsse Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01. 01. 2022 in Kraft. Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/ Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 18. 11. 2021 die Berlin, den 13. 12. 2021 nachfolgend aufgeführten Änderungen der Leistungsund Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.…