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Markenrecht: Wie Ärzte eine eigene Marke schützen

Staufer, A.; Kirsch, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
360987
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Staufer, A.; Kirsch, K.
Ausgabe
Heft 51 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

MARKENRECHT Wie Ärzte eine eigene Marke schützen Es gibt viele Gründe, einen guten Namen zu schützen. Eine neue Behandlungsmethode kommt bei Patienten gut an, die Klinik-Website hat die perfekte Domain. Ärgerlich, wenn Kollegen andernorts die Idee aufgreifen und als Foto: Olivier Le Moal/stock. adobe. com Trittbrettfahrer selbst vermarkten. D er eigene Name bietet mitunter den geringsten Schutz. kann als Marke in das Markenregister eingetragen werden. Kurz-Dennoch ist das Namensrecht nach dem Bürgerlichen um: Mit der Marke können auch Ärzte ihre Leistungen schützen. Gesetzbuch geschützt.

Schlagworte

Markenrecht Namensschutz Ärzte Marke Domain Schutz Trittbrettfahrer Eintragung Unterscheidungskraft medizinische Dienstleistungen Urheberrecht Erfindungen Intellectual Property Trademark Medical Services Copyright