Bekanntgaben online
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER tungserbringer, deren Leistungen gemäß § 120 Absatz 2 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Satz 1 SGB V unmittelbar von der Krankenkasse vergütet werden (zahnärztliche Hochschulambulanzen), gilt Anlage 1d. Beschluss der Anlage 1c zur Vereinbarung über die Abrechnungsvoraussetzungen und gemäß §346 Abs. 6 SGB V Ärzte/Unfallversicherungsträger hat im Nachgang zu ihrer – Krankenhaus – der Leistungsund Gebührenverzeichnisse (UV-GOÄ sowie §1 Abrechnungsverfahren Bei Krankenhäusern erfolgt die Abrechnung der gemäß § 4 vor- 1. Januar 2021) beschlossen: gesehenen Vergütung je vollbzw. teilstatio…