Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 74. Sitzung am 17. November 2021
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 2353 bis 2357
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG nungsposition 04020 in den Abschnitt 4. 2. 1 EBM Mitteilungen nach der Gebührenordnungsposition 04000, einmal im Behandlungsfall Der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 4 SGB V hat in seiner 74. Sitzung am 17. November 2021 (Präsenzsittungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2022 bezüglich der Aufnahme von Zuschlägen für allgemeinen Hygieneauf- 4. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordwand gefasst. Des Weiteren hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Empfehlung zur Finanzierung dieser Leistungen ab-Die entscheidungserhebl…