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Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung gemäß § 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das C…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
361107
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER einer geänderten Abgrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung anzuwenden. 3. Die Vergütung der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 01543 bis 01545 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Die Leistungen werden am Ende dieser Frist in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt, wenn die Mengenentwicklung eine weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert. Soweit dazu kein Einvernehmen besteht, ist eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses herbeizuführen. Bei der Überführung der Leistungen na…

Schlagworte

Kassenärztliche Bundesvereinigung Coronavirus Impfverordnung Vergütung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Molekulargenetische Surveillance Abrechnung Gesundheit Beschluss Änderungen Coronavirus Infections Vaccination Health Care Costs Health Policy Molecular Biology Surveillance