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Coronaschnelltests: Für Arztpraxen gelten die alten Regeln

Haserück, A.; EB · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
361178
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Haserück, A.; EB
Ausgabe
Heft 47 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

AKTUELL Coronaschnelltests Für Arztpraxen gelten die alten Regeln Angesichts der steigenden Coronainfektionszahlen hat der Bund die „Bürgertests“ für Personen ohne Krankheitssymptome erneut einge-Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner führt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass für die Arztpraxen wieder die bekannten Regelungen zum Anspruch sowie zur Abrechnung und Dokumentation wie vor dem 11. Oktober 2021 gelten, als die Tests bereits kostenfrei gewesen sind. Demnach werden je PoC-Antigentest 3, 50 Euro für die Sachkosten Abrechnung des erstattet. Der Abstrich (inklusive Bürgerte…

Schlagworte

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