Rechtsreport: Behandlung ohne Approbation ist grober Fehler
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Behandlung ohne Approbation ist grober Fehler Wer eine Heilbehandlung oder eine inva-Inhalt. Die Vergütung zahlte sie ihm in zum Schutz von Patientinnen und Patiensive kosmetische Behandlung durchführt, bar. An beiden Knien bildete sich eine ohne eine ärztliche Approbation zu haben, großflächige Hautinfektion, die vom Be-Sachlage nicht gewährleistet. Wer nicht handelt grob fehlerhaft. Das hat das Oberklagten in der Praxis des Arztes – teilweials Ärztin oder Arzt approbiert ist, dürfe landesgericht (OLG) Köln entschieden. se auch mit diesem zusammen – behan-Im konkreten Fall hatte eine Fra…