6. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 10 SGB V (Rahmenvertrag Entla…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG forderlich. Sobald die technischen Vorausset-Bekanntmachungen fahrens im Krankenhaus für das Entlassmanagement und empfangsseitig zur Verfügung ste 6. Änderungsvereinbarung elektronisch zu übermitteln. “ zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 10 SGB V die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gemäß (Rahmenvertrag Entlassmanagement) 2/2a/2b des BMV-Ä sowie die dazugehörigen und zwischen dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverban…