Bekanntgaben online
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 4. (1) band den Kassenärztlichen Vereinigungen Auswertungen aus dem GKV-HIS (GKV-Heilmittel-Informations-System) als Frühinformation nach § 84 Abs. 5 SGB V quartalsweise jeweils grundsätzlich 15 Wochen nach Quartalsende zur Verfügung. 1 (2) tionen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig übermittelt, besteht die Möglichkeit, die Heilmittel-Vereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V zur Festlegung des KV-bezogenen Ausgabenvolumens für das Jahr 2022 Heilmittelbereich neu zu verhandeln. (3) Physiotherapie Vertragspartnern, die Ausgabenentwicklungen im Be-Ergotherapie reich ihrer Kassenärztlic…