„Man muss Medizinisches auch mal delegieren können“
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Voraussetzungen für die Auftragsverarbeitung oder schließen diese gar aus. Um den Einsatz rechtskonform zu gewährleisten, müssten die Messenger im Rechenzentrum der Klinik betrieben werden. K ARRIERE KONKRET Vor der ersten Anwendung des Messengerdienstes müssen Kliniken eine dokumentierte Datenschutzfolgenabschätzung vornehmen. Wichtig ist, die Einsatzzwecke bereits exakt festgelegt zu haben. In Abhängigkeit davon, ob eine Klinik den Messenger nur für die krankenhausinterne Nutzung, fachliche Konsile, die Kommunikation mit Rettungsdiensten, Arztpraxen und anderen Leistungserbringern oder für die Kommunikation mi…