CareLit Fachartikel

„Man muss Medizinisches auch mal delegieren können“

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
361541
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 42 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Voraussetzungen für die Auftragsverarbeitung oder schließen diese gar aus. Um den Einsatz rechtskonform zu gewährleisten, müssten die Messenger im Rechenzentrum der Klinik betrieben werden. K ARRIERE KONKRET Vor der ersten Anwendung des Messengerdienstes müssen Kliniken eine dokumentierte Datenschutzfolgenabschätzung vornehmen. Wichtig ist, die Einsatzzwecke bereits exakt festgelegt zu haben. In Abhängigkeit davon, ob eine Klinik den Messenger nur für die krankenhausinterne Nutzung, fachliche Konsile, die Kommunikation mit Rettungsdiensten, Arztpraxen und anderen Leistungserbringern oder für die Kommunikation mi…

Schlagworte

Datenschutz Messenger Klinik Auftragsverarbeitung Patientenkommunikation Betriebsrat Delegation Karriere Chefarzt Teamarbeit Verantwortung Datenschutzfolgenabschätzung Data Protection Medical Informatics Communication Health Services