Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 570. Sitzung am 15. September 2021 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1729
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG ordnungsposition 25325 im Abschnitt 25. 3. 2 EBM. Die Mitteilungen Die Gebührenordnungsposition 25325 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit beDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 570. Sitzung am 15. September 2021 einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit folgt eine Anpassung der strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 EBM, wie im Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021 angekündigt. auf der Internetseite des Instituts des…