CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Meldung einer Berufskrankheit ist Pflicht
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
362241
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1280 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 118 | Heft 25 | 25. Juni 2021 Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei einem Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) diese anzuzeigen, auch wenn die oder der erkrankte Versicherte der Übermittlung an die Unfallversicherung widersprochen hat. Das hat das Bundessozial gericht (BSG) entschieden und die Klage einer Witwe eines Architekten, der an einem Hodentumor verstorben war, abgewiesen. Diese habe keinen Anspruch auf die Gewährung von Verletztenrente,
Schlagworte
Berufskrankheit
Anzeigepflicht
Ärzte
Unfallversicherung
Mesotheliomregister
Grundrecht
Selbstbestimmung
BSG
SGB VII
Asbest
Occupational Diseases
Reporting
Physicians
Workers' Compensation
Mesothelioma
Right to Privacy