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Arzthaftungsprozess: Vorsicht, wenn es um die Hygiene geht

Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
363125
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Nölling, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

I m Zivilprozess gilt, dass jede Partei ihre Behauptungen darlegen und beweisen muss. Ein Beweis gilt als erbracht, wenn die behauptete Tatsache nach Überzeugung des Gerichts wahr ist. Mitunter ist es für Kläger jedoch schwierig bis unmöglich, Umstände zu beweisen, die in der Sphäre des Beklagten liegen. Patienten haben keinen Einblick in die organisatorischen Abläufe eines Krankenhauses, Hygienepläne sind nicht öffentlich verfügbar. Dies und das Fehlen medizinischer Kenntnisse macht es

Schlagworte

Arzthaftungsprozess Hygiene Beweislastumkehr Amtsermittlung Hygienemängel Sekundäre Darlegungslast Medical Malpractice Infection Control Legal Aspects Patient Safety Evidence-Based Medicine Deutsches Ärzteblatt