CareLit Fachartikel
Arzthaftungsprozess: Vorsicht, wenn es um die Hygiene geht
Nölling, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
363125
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I m Zivilprozess gilt, dass jede Partei ihre Behauptungen darlegen und beweisen muss. Ein Beweis gilt als erbracht, wenn die behauptete Tatsache nach Überzeugung des Gerichts wahr ist. Mitunter ist es für Kläger jedoch schwierig bis unmöglich, Umstände zu beweisen, die in der Sphäre des Beklagten liegen. Patienten haben keinen Einblick in die organisatorischen Abläufe eines Krankenhauses, Hygienepläne sind nicht öffentlich verfügbar. Dies und das Fehlen medizinischer Kenntnisse macht es
Schlagworte
Arzthaftungsprozess
Hygiene
Beweislastumkehr
Amtsermittlung
Hygienemängel
Sekundäre Darlegungslast
Medical Malpractice
Infection Control
Legal Aspects
Patient Safety
Evidence-Based Medicine
Deutsches Ärzteblatt