CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Aufbewahrung von Patientenakten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
363352
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 268 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 118 | Heft 5 | 5. Februar 2021 Für die Aufbewahrung von Patientenakten ist nicht die Ärztekammer zuständig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden. Im betreffenden Fall konnte bei dem verstorbenen Arzt noch kein Erbe festgestellt werden. Daher wurde zunächst ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser besichtigte die Praxisräume des Arztes und fand einen Bestand von circa 500 Patientenakten vor. Er kontaktierte das Amtsgericht Stralsund, das
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