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Rechtsreport: Arbeitsrechtliche Kündigung wegen rassistischer Äußerung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
363740
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 49 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2434 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 49 | 4. Dezember 2020 Einem Arbeitnehmer, der sich grob menschenverachtend äußert, darf gekündigt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDVSystem betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah! “, der ihn wiederum im Wortwechsel als „Stricher“

Schlagworte

Kündigung Rassismus Meinungsfreiheit Menschenwürde Diskriminierung Arbeitsrecht Employment Law Freedom of Speech Human Rights Discrimination Racial Discrimination Dismissal Deutsches Ärzteblatt