CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Arbeitsrechtliche Kündigung wegen rassistischer Äußerung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
363740
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2434 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 49 | 4. Dezember 2020 Einem Arbeitnehmer, der sich grob menschenverachtend äußert, darf gekündigt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDVSystem betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah! “, der ihn wiederum im Wortwechsel als „Stricher“
Schlagworte
Kündigung
Rassismus
Meinungsfreiheit
Menschenwürde
Diskriminierung
Arbeitsrecht
Employment Law
Freedom of Speech
Human Rights
Discrimination
Racial Discrimination
Dismissal
Deutsches Ärzteblatt