CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Ambulant vor stationär
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
363977
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2194 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 45 | 6. November 2020 Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden. Der privat versicherte Kläger erlitt im November 2013 einen Ohnmachtsanfall (Synkope), in dessen Anschluss er an unterschiedlichen somatischen und psychischen Symptomen litt. Da der Kläger bereits in der Vergangenheit in der Klinik behandelt wurde, beabsichtigte er dies wieder. Die
Schlagworte
ambulant
stationär
Krankenversicherung
medizinische Notwendigkeit
Kostenübernahme
Heilbehandlung
GOÄ
Ohnmachtsanfall
Urteil
Arzt
Health Insurance
Medical Necessity
Hospitalization
Outpatient Care
Legal Cases
Syncope