CareLit Fachartikel
Ruhr-Universität Bochum fördert Karriere von Ärztinnen
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
364132
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kein Urlaubsanspruch im Sonderurlaub In einem weiteren Fall, den das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr zu entscheiden hatte, ging es um das Thema Sonderurlaub. Nunmehr gilt: Wer sich ein Jahr Auszeit nehmen will und dafür Sonderurlaub erhält, hat keinen Anspruch auf weiteren gesetzlichen Mindesturlaub, sondern die Vertragsparteien setzen ihre Hauptleistungspflichten vorübergehend aus. Der konkrete Fall: Die Klägerin erhielt nach Antrag von der beklagten Stadt unbezahlten Sonderurlaub
Schlagworte
Karriereförderung
Ärztinnen
Sonderurlaub
gesetzlicher Mindesturlaub
Forschung
Lehre
Chancengleichheit
Mentoring
Facharztweiterbildung
Gleichstellung
Female Physicians
Career Development
Gender Equality
Medical Education
Work-Life Balance
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