CareLit Fachartikel

Ruhr-Universität Bochum fördert Karriere von Ärztinnen

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
364132
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 43 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Kein Urlaubsanspruch im Sonderurlaub In einem weiteren Fall, den das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr zu entscheiden hatte, ging es um das Thema Sonderurlaub. Nunmehr gilt: Wer sich ein Jahr Auszeit nehmen will und dafür Sonderurlaub erhält, hat keinen Anspruch auf weiteren gesetzlichen Mindesturlaub, sondern die Vertragsparteien setzen ihre Hauptleistungspflichten vorübergehend aus. Der konkrete Fall: Die Klägerin erhielt nach Antrag von der beklagten Stadt unbezahlten Sonderurlaub

Schlagworte

Karriereförderung Ärztinnen Sonderurlaub gesetzlicher Mindesturlaub Forschung Lehre Chancengleichheit Mentoring Facharztweiterbildung Gleichstellung Female Physicians Career Development Gender Equality Medical Education Work-Life Balance Deutsches Ärzteblatt