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Rechtsreport: Haftungsfrage bei Hinzuziehung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
364491
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 37 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1698 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 37 | 11. September 2020 Ein Facharzt, der von einem Durchgangsarzt hinzugezogen wird, übt grundsätzlich kein öffentliches Amt aus und haftet dementsprechend für Fehler persönlich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte sich der betroffene Unfallverletzte zunächst bei einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser ordnete eine besondere Heilbehandlung an und überwies ihn an den beklagten Radiologen. Der Radiologe schloss

Schlagworte

Haftungsfrage Durchgangsarzt Radiologe Sehnenruptur Heilbehandlung Unfallversicherung BGH GOÄ Diagnosestellung privatrechtlich hoheitlich Medical Malpractice Radiology Legal Liability Health Care Quality Medical Errors