CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Haftungsfrage bei Hinzuziehung
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
364491
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1698 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 37 | 11. September 2020 Ein Facharzt, der von einem Durchgangsarzt hinzugezogen wird, übt grundsätzlich kein öffentliches Amt aus und haftet dementsprechend für Fehler persönlich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte sich der betroffene Unfallverletzte zunächst bei einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser ordnete eine besondere Heilbehandlung an und überwies ihn an den beklagten Radiologen. Der Radiologe schloss
Schlagworte
Haftungsfrage
Durchgangsarzt
Radiologe
Sehnenruptur
Heilbehandlung
Unfallversicherung
BGH
GOÄ
Diagnosestellung
privatrechtlich
hoheitlich
Medical Malpractice
Radiology
Legal Liability
Health Care Quality
Medical Errors