CareLit Fachartikel
GOÄ-Ratgeber: Leistungslegenden richtig deuten (2)
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
364492
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1698 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 37 | 11. September 2020 Ein Facharzt, der von einem Durchgangsarzt hinzugezogen wird, übt grundsätzlich kein öffentliches Amt aus und haftet dementsprechend für Fehler persönlich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte sich der betroffene Unfallverletzte zunächst bei einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser ordnete eine besondere Heilbehandlung an und überwies ihn an den beklagten Radiologen. Der Radiologe schloss
Schlagworte
GOÄ
Leistungslegenden
Durchgangsarzt
Haftung
Radiologie
Heilbehandlung
Unfallversicherung
Gebührenordnung
Diagnosestellung
medizinische Abrechnung
Medical Fees
Medical Liability
Radiology
Diagnosis
Health Care Quality
Health Insurance