CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Anerkennung von Praxisbesonderheiten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 31 · S. 1521
Dokument
364695
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 31 – 32 | 3. August 2020 A 1521 Als Praxisbesonderheit wird nur anerkannt, was als Spezialisierung im Leistungsangebot der Praxis beschrieben ist und die Praxis in ihrer Typik von der Arztgruppe abweichen lässt. Diese Merkmale müssen zudem einen messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall ging es um
Schlagworte
Praxisbesonderheiten
Spezialisierung
Akupunktur
Bundessozialgericht
Zusatzvolumen
Qualitätssicherung
Fallwert
Überweisungsanteil
Acupuncture
Specialty
Health Care Quality
Health Care Costs
Medical Economics
Practice Patterns
Physicians'
Deutsches Ärzteblatt