CareLit Fachartikel

Rechtsreport: Anerkennung von Praxisbesonderheiten

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 31 · S. 1521

Dokument
364695
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 31 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1521
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 31 – 32 | 3. August 2020 A 1521 Als Praxisbesonderheit wird nur anerkannt, was als Spezialisierung im Leistungsangebot der Praxis beschrieben ist und die Praxis in ihrer Typik von der Arztgruppe abweichen lässt. Diese Merkmale müssen zudem einen messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall ging es um

Schlagworte

Praxisbesonderheiten Spezialisierung Akupunktur Bundessozialgericht Zusatzvolumen Qualitätssicherung Fallwert Überweisungsanteil Acupuncture Specialty Health Care Quality Health Care Costs Medical Economics Practice Patterns Physicians' Deutsches Ärzteblatt