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Rechtsreport: Masernimpfschutz hat Vorrang
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
364951
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1274 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 25 | 19. Juni 2020 Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern hat Vorrang vor den etwaigen Folgen dieser Impfung. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es erteilte damit den beschwerdeführenden Eltern eine Absage, die sich gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewendet hatten und eine Betreuung ihrer Kinder auch ohne vorherige Masernschutzimpfung erreichen wollten. Das Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem vor,
Schlagworte
Masern
Impfschutz
Bundesverfassungsgericht
Infektionsschutzgesetz
Kinder
Impfreaktionen
Nebenwirkungen
Gesundheit
Grundrechte
Betreuung
Immunität
Measles
Vaccination
Immunization
Public Health
Child Health