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Rechtsreport: Masernimpfschutz hat Vorrang

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
364951
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 25 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1274 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 25 | 19. Juni 2020 Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern hat Vorrang vor den etwaigen Folgen dieser Impfung. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es erteilte damit den beschwerdeführenden Eltern eine Absage, die sich gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewendet hatten und eine Betreuung ihrer Kinder auch ohne vorherige Masernschutzimpfung erreichen wollten. Das Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem vor,

Schlagworte

Masern Impfschutz Bundesverfassungsgericht Infektionsschutzgesetz Kinder Impfreaktionen Nebenwirkungen Gesundheit Grundrechte Betreuung Immunität Measles Vaccination Immunization Public Health Child Health