CareLit Fachartikel
Änderung des Vertrages über den Datenaustausch (Anlage 6 BMV-Ä)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 24 · S. 1225
Dokument
365007
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 24 | 12. Juni 2020 A 1225 kammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte mit ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen. 6. Die Geräte zur Anwendung der TTF müssen für die in dieser Richtlinie genannte Indikationsstellung zertifizierte Medizinprodukte sein. Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt
Schlagworte
Datenaustausch
Medizinprodukte
TTF
Meldepflicht
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Kassenärztliche Vereinigungen
Krankenkassen
Prüfungsstellen
SGB V
Vertragsnummer
Data Exchange
Medical Devices
Treatment Outcome
Health Care Costs
Health Policy
Patient Safety