CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Aufklärung von Patienten dient dem Wirtschaftlichkeitsgebot
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Dokument
365064
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1178 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 22 – 23 | 1. Juni 2020 Die ordnungsgemäße Aufklärung von Patienten dient auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im Sachleistungssystem entscheide letztlich der Versicherte, ob er eine medizinisch notwendige Leistung in Anspruch nehmen wolle. Werde ein Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, könne dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegenüber dessen Krankenkasse haben. Im
Schlagworte
Aufklärung
Patienten
Wirtschaftlichkeitsgebot
Bundessozialgericht
Mantelzelllymphom
Stammzelltransplantation
Sepsis
Vergütungsanspruch
Patient Education
Health Care Costs
Lymphoma
Mantle Cell
Stem Cell Transplantation
Informed Consent
Deutsches Ärzteblatt