CareLit Fachartikel

Transparenz in der Buchführung Bilanzund Erfolgsrechnung für stationäre Einrichtungen

Robens, M. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1996 · Heft 2 · S. 44 bis 49

Dokument
36520
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Robens, M.
Ausgabe
Heft 2 / 1996
Jahrgang 27
Seiten
44 bis 49
Erschienen: 1996-02-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

 238 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Pflegeeinrichtungen fallen originär nur in besonderen Fällen unter die handelsrechtlichen Bestimmungen, da in der Regel - insbesondere bei freigemeinnützigen und öffentlichen Trägern - die erforderliche Kaufmannseigenschaft fehlt. Dennoch sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Vorschriften des Handelsrechts über das Rechnungswesen zu beachten, da die Pflege-Buchführungsverordnung ausdrücklich auf die ha…

Schlagworte

ARBEITSWESEN WIRTSCHAFT BETRIEBSWIRTSCHAFT RECHNUNGSWESEN JAHRESABSCHLUSS GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Heim und Pflege Kulmbach