CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Coronaanlaufpraxis stellt kein Risiko für Anwohner dar
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
365298
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 962 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 18 | 1. Mai 2020 Die Errichtung einer Anlaufpraxis zur Diagnose von Infektionen mit dem neuen Coronavirus stellt kein Risiko für die Anwohner in deren unmittelbarer Umgebung dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Anwohnerin gegen die Eröffnung einer Coronaanlaufpraxis in der Nähe ihres Wohnhauses geklagt, in dem sie lebt und arbeitet. Sie machte geltend, dass sie durch die Errichtung der
Schlagworte
Coronaanlaufpraxis
Risiko
Anwohner
Verwaltungsgericht
körperliche Unversehrtheit
Infektionsschutzgesetz
Coronavirus
Anlaufpraxis
Risikogruppe
Deutsches Ärzteblatt