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Rechtsreport: Coronaanlaufpraxis stellt kein Risiko für Anwohner dar

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2020 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
365298
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 18 / 2020
Jahrgang 52
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 962 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 18 | 1. Mai 2020 Die Errichtung einer Anlaufpraxis zur Diagnose von Infektionen mit dem neuen Coronavirus stellt kein Risiko für die Anwohner in deren unmittelbarer Umgebung dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Anwohnerin gegen die Eröffnung einer Coronaanlaufpraxis in der Nähe ihres Wohnhauses geklagt, in dem sie lebt und arbeitet. Sie machte geltend, dass sie durch die Errichtung der

Schlagworte

Coronaanlaufpraxis Risiko Anwohner Verwaltungsgericht körperliche Unversehrtheit Infektionsschutzgesetz Coronavirus Anlaufpraxis Risikogruppe Deutsches Ärzteblatt